Allgemeine Liefer- und Geschäftsbedingungen


A ) AGB für Bestellungen von Lagerware und im B2B Online–Shop
B) AGB für Auftragsfertigung (Vertragsgrundlagen)


LK-PremiumPack GmbH 

Landshuter Str. 59
D-84030 Ergolding 

Tel.: +49 871 4306564-0
Fax.: +49 871 4306564-9

Email: info@lk-premiumpack.de 

 
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (A)
 
LK-PremiumPack GmbH
 
 
§ 1 Geltungsbereich, Kundeninformationen
 
Die folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln das Vertragsverhältnis LK-PremiumPack GmbH und Unternehmern, die über unseren Shop Waren kaufen. Entgegenstehende oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen werden von uns nicht anerkannt. Die Vertragssprache ist Deutsch.
 
§ 2 Vertragsschluss
(1) Die Angebote im Internet stellen eine unverbindliche Aufforderung an Sie dar, Waren zu bestellen.
 
(2) Sie können ein oder mehrere Produkte in den Warenkorb legen. Im Laufe des Bestellprozesses geben Sie Ihre Daten und Wünsche bzgl. Zahlungsart, Liefermodalitäten etc. ein. Erst mit dem Anklicken des Bestellbuttons geben Sie ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Kaufvertrags ab.
 
(3) Wir sind berechtigt, Ihr Angebot innerhalb von 2 Werktagen unter Zusendung einer Auftragsbestätigung per E-Mail anzunehmen. Nach fruchtlosem Ablauf der in Satz 1 genannten Frist gilt Ihr Angebot als abgelehnt, d.h. Sie sind nicht länger an Ihr Angebot gebunden.
 
§ 3 Kundeninformation: Speicherung des Vertragstextes
 
Ihre Bestellung mit Einzelheiten zum geschlossenen Vertrag (z. B. Art des Produkts, Preis etc.) wird von uns gespeichert. Die AGB schicken wir Ihnen zu, Sie können die AGB aber auch nach Vertragsschluss jederzeit über unsere Webseite aufrufen. Als registrierter Kunde können Sie auf Ihre vergangenen Bestellungen über den Kunden LogIn-Bereich (https://www.lk-premiumpack.de/account/login) zugreifen.
 
§ 4 Kundeninformation: Korrekturhinweis
 
Sie können Ihre Eingaben vor Abgabe der Bestellung jederzeit mit der Löschtaste berichtigen. Wir informieren Sie auf dem Weg durch den Bestellprozess über weitere Korrekturmöglichkeiten. Den Bestellprozess können Sie auch jederzeit durch Schließen des Browser-Fensters komplett beenden.
 
§ 5 Eigentumsvorbehalt
 
Der Kaufgegenstand bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum.
 
§ 6 Gesetzliche Mängelhaftungsrechte
 
Für unsere Waren bestehen gesetzliche Mängelhaftungsrechte.
 
§ 7 Gerichtsstand
 
Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist unser Geschäftssitz, wenn Sie Kaufmann sind.
 
Dieses Dokument wurde erstellt und wird aktualisiert mit der Technologie der janolaw AG.
 



B)VERTRAGSGRUNDLAGEN für Auftragsfertigung (AGB)


  1. Vertragsabschluß

(1)     Allen Vereinbarungen und Angeboten liegen unsere Bedingungen zu Grunde. Abweichende Bedingungen des Abnehmers, die wir nicht ausdrücklich schriftlich anerkennen, sind für uns unverbindlich, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen.
(2)     Abschlüsse und bei Vertragsabschluß getroffene Vereinbarungen werden erst durch unsere schriftliche Bestätigung für uns rechtsverbindlich. Unsere Angebote sind freibleibend und bedürfen nach der  Annahme durch den Käufer unserer schriftlichen Bestätigung.
(3)     Unsere Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten auch für zukünftige Geschäfte, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.

  1. Zahlungsbedingungen

(1)     Zahlungen sind nur rechtswirksam, wenn sie auf die in den jeweiligen Rechnungen angegebenen Konten geleistet werden.

(2)     Bei Zielüberschreitungen behalten wir uns das Recht vor Verzugszinsen in Höhe von 7 Prozentpunkten über dem aktuellen Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen.
 

  1. Eigentumsvorbehalt

(1)     Für die von uns gelieferten Waren behalten wir uns das Eigentum vor, solange wir noch über Forderungen aus der Geschäftsverbindung zum Käufer verfügen. Der Käufer ist berechtigt, über die in seinem Eigentum stehenden Waren im ordentlichen Geschäftsgang zu verfügen, solange er seinen Verpflichtungen aus der Geschäftsverbindung mit uns rechtzeitig nachkommt. Er darf jedoch die Vorbehaltsware weder verpfänden noch zur Sicherheit übereignen.

(2)     Bei der Verarbeitung unserer Waren durch den Käufer gelten wir als Hersteller und erwerben Eigentum an den neu entstandenen Waren. Erfolgt die Verarbeitung zusammen mit anderen Materialien, erwerben wir Miteigentum im Verhältnis des Rechnungswertes unserer Ware zu dem der anderen Materialien. In jedem Falle verwahrt der Käufer die Sache unentgeltlich für uns.

(3)     Bei Zahlungsverzug des Käufers sind wir berechtigt, auch ohne Ausübung unseres Rücktritts und ohne Nachfristsetzung auf Kosten des Käufers die Herausgabe der in unserem Eigentum stehenden Waren zu verlangen. Für diesen Fall gestattet uns der Käufer hiermit unwiderruflich die Vorbehaltsware sofort abzuholen und seine Geschäfts- und Lagerräume zu diesem Zweck ungehindert zu betreten. Wir sind nach Rücknahme der Ware zu deren freihändiger Verwertung berechtigt. Der Verwertungserlös wird auf die Verbindlichkeit des Käufers abzüglich angemessener Verwertungskosten angerechnet.

 

  1. Lieferzeit, Lieferung

(1)     Bei Lieferung von im Kundenauftrag produzierter Ware behalten wir uns Abweichungen von bis zu 10% bei Auftragsmengen bis 10.000 Stück vor, darüber beträgt die zulässige Abweichung 5%.

(2)     Solange der Besteller mit Zahlungen aus vergangenen Lieferungen im Verzug ist, können wir laufende Lieferungen zurückstellen

(3)     Wenn wir an der Erfüllung unserer Verpflichtung durch den Eintritt von unvorhergesehenen Umständen gehindert werden, die wir trotz zumutbarer Sorgfalt nicht abwenden konnten, so verlängert sich die Lieferfrist in angemessenem Umfang.

(4)     Nach Ablauf der vereinbarten Abnahmefrist noch von uns vorgehaltene Ware wird berechnet. Die Kosten der Lagerung gehen ab diesem Zeitpunkt zu Lasten des Käufers.

 

  1. Versand

(1)     Bestimmt der Vertrag nichts über die Lieferbedingungen, so reist die Ware auf Rechnung und Gefahr des Käufers.

(2)     Mitgelieferte Euro-Paletten sind mit dem anliefernden Spediteur direkt zu tauschen, andernfalls sind diese frachtfrei zurückzusenden.                                                            

 

  1. Gewährleistung

(1)     Die Sendung muß sofort beim Eintreffen auf sichtbare Schäden überprüft werden. Diese sind ggf. direkt ggü. dem Anlieferer auf den entsprechenden Lieferpapieren zu vermerken.

(2)     Die Feststellung von Mängeln ist uns unverzüglich mitzuteilen. Bei nicht sichtbaren Mängeln hat die Mitteilung unverzüglich nach Feststellung zu erfolgen.

(3)     Bei Beanstandungen sind wir in die Untersuchungen einzuschalten. Beanstandete Waren sind zu unserer Verfügung zu halten, bis wir sie zurücknehmen oder schriftlich zur Vernichtung freigeben.

(4)     Bei Druckerzeugnissen in industrieller Fertigung sind geringfügige Farbabweichungen (bis 10%) technisch bedingt und berechtigen nicht zur Mängelrüge. Im Falle von nicht einver-nehmlich zu klärenden Fällen von Druckabweichungen unterwerfen sich die Parteien einem Gutachten der FOGRA-Forschungsgesellschaft Druck e.V., München.

(5)     Mit der Verarbeitung beanstandeter oder erkennbar fehlerhafter Ware gilt diese als handelsüblich anerkannt und übernommen.

(6)     Der Käufer ist verpflichtet die ihm vor Lieferung zu Verfügung gestellten Muster eigenverantwortlich auf Eignung für den vorgesehenen Zweck zu prüfen.

(7)     Weitergehende Ansprüche des Käufers, insbesondere auf Schadensersatz statt der Leistung und auf Ersatz eines Begleit- oder Folgeschadens sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht, wenn wir eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen haben oder dem Käufer Schäden aufgrund grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz entstanden sind, die wir zu vertreten haben.

(8)     Die Verjährungsfrist für Mangelansprüche des Käufers beträgt 1 Jahr nach Ablieferung der Ware beim Käufer.

 

  1. Schutzrechte Dritter

(1)     Beruhen die von uns gelieferten Waren auf Angaben und Wünschen des Käufers, so ist der Käufer für die Beachtung fremder Schutz- und Urheberrechte sowie Kennzeichnungspflichten verantwortlich. Er hat uns bei Verletzung solcher Rechte oder Vorschriften von Ansprüchen Dritter freizustellen.

 

  1. Entwürfe, Werkzeuge

(1)     Entwürfe, Lithographien, Klischees, Druckplatten und Prägewerkzeuge werden von uns nur anteilig berechnet und bleiben daher auch nach Bezahlung der anteiligen Kosten unser Eigentum. Wir bringen diese jedoch für Dritte ohne ausdrückliche Zustimmung des Kunden nicht zum Einsatz.

(2)     Die Kosten für andere Werkzeuge und Formen werden nur anteilig berechnet. Sie bleiben damit auch nach Bezahlung der anteiligen Kosten unser Eigentum. In der Verwendung solcher Werkzeuge und Formen für andere Kunden sind wir grundsätzlich frei, wenn hierüber nicht ausdrücklich einschränkende Vereinbarungen in Schriftform getroffen wurden.

 

  1. Gerichtsstand und geltendes Recht

(1)     Für alle Vereinbarungen im Rahmen der Geschäftsbeziehungen gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist Landshut. Wir sind berechtigt, gegen den Käufer an seinem allgemeinen Gerichtsstand Klage zu erheben.

 

  1. Salvatorische Klausel

(1)     Ist eine Bestimmung oder ein Teil einer Bestimmung unwirksam, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt.

 

LK-PremiumPack GmbH  84030 Ergolding

               Stand: 10/2015